Verleihungskriterien

Seit 2008 vergibt der Deutsche Rechtshistorikertag einen Preis für hervorragende rechtshistorische Arbeiten jüngerer Kollegen. Die Finanzierung der Preise erfolgt von wichtigen Verlagen für rechtshistorische Literatur. Seit 2010 vergibt zudem die Castor & Pollux Stiftung GmbH, Berlin den Herman Conring-Preis für hervorragende Forschungsleistungen auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie.

Grundsätze der Auswahl von Preisträgern und Preisträgerinnen für die Verleihung des Preises des Deutschen Rechtshistorikertages

Für die Verleihung des Preises des Deutschen Rechtshistorikertages 2018 haben sich die Mitglieder des Ständigen Ausschusses auf folgende Grundsätze verständigt:

  1. Ausgezeichnet werden können Publikationen, die in den Jahren 2016-2018 im Druck erschienen sind. Nominierungen und Auswahl erfolgen durch den Ständigen Ausschuss.
  2. In der Regel sollen Qualifikationsschriften (Promotion, Habilitation) ausgezeichnet werden, in Ausnahmefällen kann der Preis aber auch an andere Arbeiten verliehen werden.
  3. Die auszuzeichnende Arbeit sollte die Rechtsgeschichte des deutschsprachigen oder eines Raumes, der enge Bezüge zum deutschsprachigen Raum aufweist, sowie der mit diesen Räumen verbundenen Forschungstraditionen zum Gegenstand haben.
  4. Besondere Berücksichtigung sollen Arbeiten finden, die neue Methoden oder ein neues Feld erschließen (Innovativität) und/oder sich durch fächerübergreifende Perspektiven auszeichnen.